Desinfektionsmassnahmen

Desinfizieren nach infektiösen Krankheiten

Als innovatives Unternehmen im Bereich Hygiene und Desinfektion haben wir eine besondere Kompetenz in der Raum- und Flächendesinfektion. Uns ist es sehr bewusst, dass die Anforderungen an die Hygiene in Klinik, Praxis und vielen weiteren Einrichtungen ständig zunehmen. Unsere Produkte und Leistungen schützen Menschen und Materialien vor Infektionen und Kontaminationen. Dabei spielt die Prävention eine besondere Rolle, denn die Vermeidung von Infektionen ist wesentlich einfacher als ihre Bekämpfung.

 

Multiresistente und immer neue Erreger, eine veränderte Patientenstruktur, demographischer Wandel, Personalmangel sowie Zeitdruck erhöhen die Infektionsrisiken. Unser Konzept ist es, schädlichen Keimen jede Verbreitungsgrundlage zu nehmen, und dies auf dreidimensionale Weise.

 

Informieren Sie sich einmal über unsere Dienstleistung und was unser Desinfektoren-Team für Sie tun kann. Von uns können Sie natürlich auch erwarten, dass wir Ihnen fertige Lösungen für Ihre spezifischen Probleme bieten können.

 

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze passiert Bundesrat
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit.

Berlin, 8. Juli 2011
Zentrale Regelungsbereiche des Gesetzes sind:

 

Bundesländer werden zum Handeln verpflichtet
Alle Länder werden verpflichtet, bis zum 31. März 2012 Verordnungen zur
Infektionshygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen zu erlassen. Diese Verordnungen werden für Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen gelten. Durch Vorgaben zu notwendigen Inhalten der Länderverordnungen werden diese vereinheitlicht. So sind etwa Regelungen über das Vorhandensein von Hygienefachpersonal in den Krankenhäusern zu treffen. Die Länder werden außerdem ermächtigt, auch Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe aufzugeben, Hygienepläne zu erstellen.

 

Expertenrat für sachgerechte Antibiotika-Therapie
Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung der „Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie“ (Kommission ART) am Robert Koch-Institut vor. Sie wird allgemeine Grundsätze für Diagnostik und Antibiotika-Therapie unter Berücksichtigung der Infektionen mit resistenten Krankheitserregern empfehlen.

 

Die Krankenhäuser werden verpflichtet, den Verbrauch von Antibiotika zu erfassen und zu bewerten, um die Prävention resistenter Erreger zu verbessern.

 

Empfehlungen zur Infektionshygiene werden verbindlich
Die Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen werden ausdrücklich dazu verpflichtet, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen zur Infektionsvermeidung und gegen resistente Erreger durchzuführen. Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und die Empfehlungen der neuen Kommission ART beim Robert Koch-Institut werden als der dafür geltende Standard geregelt. Die Empfehlungen sind unter Berücksichtigung aktueller infektionsepidemiologischer Auswertungen stetig weiterzuentwickeln.

 

Mehr Transparenz, Qualität und Wettbewerb bei Hygiene und Versorgung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird verpflichtet, in seinen Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienequalität vorzugeben. Darin sollen vor allem Kriterien zur Messung der Hygienequalität festgelegt werden, die eine Bewertung und Vergleichbarkeit der Hygienesituation in den Krankenhäusern ermöglichen. Die Ergebnisse werden in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser aufgenommen. Dann können sich Patientinnen und Patienten gezielt über die Hygienequalität in einzelnen Krankenhäusern informieren.

 

Darüber hinaus wird die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen beauftragt, eine sachgerechte Abrechnungs- und Vergütungsregelung für die ambulante Therapie (Sanierung) von Patientinnen und Patienten mit einer MRSA-Infektion oder MRSA-Besiedlung sowie für die diagnostische Untersuchung von Risikopatientinnen und -patienten mit Wirkung zum 1. Januar 2012 zu vereinbaren.

 

Überprüfung der Wirkung des Gesetzes bei der Verbesserung der Infektionshygiene
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der hygienebezogenen Bestimmungen des Gesetzes legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 einen Bericht vor, den das Robert Koch-Institut mit unabhängigen Experten erstellt.

 

Das Gesetz enthält – neben der Verbesserung der Hygienestandards – weitere Neuregelungen zur besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten und zur Qualitätssicherung in der Pflege, u.a.:

 

Schiedsstellenlösung bei der Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen
Die Partner der Pflege-Transparenzvereinbarungen müssen bisher ihre Entscheidungen einstimmig fassen. Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, einen Mechanismus zur Konfliktlösung zu verankern. Mit dieser Aufgabe wird die Schiedsstelle betraut. Diese Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen dient dazu, die Qualität in Pflegeeinrichtungen zu verbessern.

 

Beteiligung der privaten Krankenversicherung an Prüfungen der Pflegequalität
Die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an den Qualitätsprüfungen in der Pflege wird gesetzlich geregelt. Die Landesverbände der Pflegekassen haben danach jährlich zehn Prozent der Prüfaufträge an den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung zu vergeben.

 

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.